Ad-hoc-Mitteilung der Air Berlin PLC i.I.
25.06.2021 / 17:28 CET/CEST
Insolvenzverwalter der Air Berlin PLC wird gegen die Clearstream Banking AG Klage erheben auf Zahlung von rund EUR 497,8 Mio. sowie auf Feststellung weitergehender Haftung als Gesellschafterin der Air Berlin nach Wegfall der Anerkennung der Air Berlin PLC als Gesellschaft englischen Rechts in Deutschland aufgrund des Brexit
Veröffentlichung einer Insiderinformation gemäß Artikel 17 der Verordnung (EU) Nr. 596/2014 (Marktmissbrauchsverordnung, MAR)
London, 25. Juni 2021 - Der Insolvenzverwalter über das Vermögen der Air Berlin PLC hat heute dem Board of Directors der Air Berlin PLC mitgeteilt, dass er in Abstimmung mit dem Gläubigerausschuss der Air Berlin PLC heute entschieden hat, im Laufe des Tages Klage auf Zahlung von rund EUR 497,8 Mio. sowie auf Feststellung weitergehender Haftung für Verbindlichkeiten der Air Berlin PLC - auch in ihrer Eigenschaft als Komplementärin der Air Berlin PLC & Co. Luftverkehrs KG - gegen die Clearstream Banking AG beim Landgericht Frankfurt am Main einzureichen.
Der Insolvenzverwalter begründet den Anspruch damit, dass die Clearstream Banking AG als Aktionärin der Stammaktien (ordinary shares) der Air Berlin PLC - neben anderen Aktionären einer weiteren Aktiengattung (class A shares) - im Aktionärsregister der Air Berlin PLC im Vereinigten Königreich (Register of Members) eingetragen ist. Die Clearstream Banking AG hält diese Aktien für die Anleger, die Berechtigungen an den Aktien der Air Berlin PLC erworben haben und in Wertpapierdepots halten.
Als Folge des Austritts des Vereinigten Königreichs Großbritannien und Nordirland aus der Europäischen Union (Brexit) und des Ablaufs der Übergangsperiode zum 31. Dezember 2020 gilt der EU-rechtliche Grundsatz der Niederlassungsfreiheit nicht mehr für nach englischem Recht gegründete Unternehmen wie die Air Berlin PLC, die als Aktiengesellschaft nach dem Recht von England und Wales (Public Limited Company) gegründet wurde und ihren Satzungssitz in England hat. Die Air Berlin PLC wird nach Auffassung des Insolvenzverwalters in Folge des Brexit aufgrund ihres fortbestehenden Verwaltungssitzes in Deutschland nach deutschem Gesellschaftsrecht nicht mehr als eine Auslandsgesellschaft in der Form einer englischen Public Limited Company anerkannt, sondern ist ohne Weiteres in eine deutsche Gesellschaft bürgerlichen Rechts umzuqualifizieren.
Nach Auffassung des Insolvenzverwalters ist die Clearstream Banking AG nunmehr persönlich haftende Gesellschafterin dieser Gesellschaft bürgerlichen Rechts. Mit der Leistungs- und Feststellungsklage beabsichtigt der Insolvenzverwalter, Zahlung der bereits zur Insolvenztabelle festgestellten Beträge geltend zu machen und gerichtlich feststellen zu lassen, dass die Clearstream Banking AG zur Zahlung der weiteren, zur Befriedigung der Insolvenzgläubiger der Air Berlin PLC sowie der Insolvenzgläubiger und bestimmter Massegläubiger der Air Berlin PLC & Co. Luftverkehrs KG erforderlichen Beträge dem Grunde nach verpflichtet ist. Nach vorsichtiger Einschätzung des Insolvenzverwalters werden sich diese weiteren Beträge auf mindestens EUR 1 Mrd. belaufen.
Der Insolvenzverwalter und das Board of Directors der Air Berlin PLC haben die Frankfurter Wertpapierbörse aufgefordert, Maßnahmen im Hinblick auf eine Beendigung des Handels der Air Berlin-Aktie im regulierten Markt der Frankfurter Wertpapierbörse zu prüfen.
Mitteilende Person:
Michael Lucht, Director
E-Mail: ir@ab-inso.de
Air Berlin PLC i.I. c/o Browne Jacobson LLP, 6 Bevis Marks, Bury Court, London, EC3A 7BA, United Kingdom; ISIN GB00B128C026, WKN AB1000 (Aktie), Frankfurter Wertpapierbörse (Regulierter Markt, General Standard); ISIN DE000AB100B4 (Anleihe April 2011 und Januar 2014) Freiverkehr der Frankfurter Wertpapierbörse; ISIN XS1051719786 (EUR-Anleihe Mai 2014), Freiverkehr der Frankfurter Wertpapierbörse; ISIN XS1051723895 (CHF-Anleihe Mai 2014), Freiverkehr der Frankfurter Wertpapierbörse; ISIN DE000A19DMC0 (Wandelanleihe 2017), Freiverkehr der Frankfurter Wertpapierbörse
10.11.2023 / 12:55 CET/CEST
Frankfurter Wertpapierbörse prüft Widerruf der Zulassung der Aktien der Air Berlin PLC i.I. zum Handel im regulierten Markt der Frankfurter Wertpapierbörse
Veröffentlichung einer Insiderinformation gemäß Artikel 17 der Verordnung (EU) Nr. 596/2014 (Marktmissbrauchsverordnung, MAR)
London, 10.11.2023 – Das Board of Directors der Air Berlin PLC i.I. teilt mit, dass die Geschäftsführung der Frankfurter Wertpapierbörse das Board of Directors der Air Berlin PLC i.I. und den Insolvenzverwalter über das Vermögen der Air Berlin PLC i.I. darüber informiert hat, dass die Frankfurter Wertpapierbörse derzeit den Widerruf der Zulassung der Stammaktien (ordinary shares) der Air Berlin PLC i.I. (ISIN GB00B128C026, WKN AB1000) zum Handel im regulierten Markt (General Standard) der Frankfurter Wertpapierbörse von Amts wegen gemäß § 39 Abs. 1 Börsengesetz prüft. Das Board of Directors der Air Berlin PLC i.I. hält es für überwiegend wahrscheinlich, dass die Geschäftsführung der Frankfurter Wertpapierbörse die Zulassung widerrufen wird. Wann und bezogen auf welchen Zeitpunkt der Widerruf erfolgt, ist derzeit noch ungewiss.
Mitteilende Person:
Michael Lucht, Director
E-Mail: ir@ab-inso.de
Air Berlin PLC i.I. c/o Browne Jacobson LLP, 6 Bevis Marks, Bury Court, London, EC3A 7BA, United Kingdom; ISIN GB00B128C026, WKN AB1000 (Aktie), Frankfurter Wertpapierbörse (Regulierter Markt, General Standard); ISIN DE000AB100B4 (Anleihe April 2011 und Januar 2014) Freiverkehr der Frankfurter Wertpapierbörse; ISIN XS1051719786 (EUR-Anleihe Mai 2014), Freiverkehr der Frankfurter Wertpapierbörse; ISIN XS1051723895 (CHF-Anleihe Mai 2014), Freiverkehr der Frankfurter Wertpapierbörse